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Orientierung · Stand 26. Oktober 2026

E-Rechnungspflicht 2027 und 2028

Die Pflicht zum Empfang und die Pflicht zur Ausstellung haben unterschiedliche Zeitpläne. Für inländische B2B-Umsätze laufen die Übergangsregeln für die Ausstellung schrittweise aus.

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So gehen Sie vor

  1. Seit 2025: Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
  2. 2027: Aussteller mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz können die allgemeine Übergangsfrist nicht mehr nutzen.
  3. 2028: Die umsatzabhängige Übergangsfrist endet; gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Ausnahmen und öffentliche Aufträge beachten

Kleinunternehmer sind von der Ausstellung nach den B2B-Regeln ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Für öffentliche Aufträge gelten eigenständige Vorgaben. Diese Übersicht ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung.

Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums

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